Diese Vollmacht macht auf alle Fälle Sinn, schließlich ist in dieser festgeschrieben, wer für mich handelt, wenn ich nicht mehr imstande bin Entscheidungen zu treffen. Diese Gefahr ist real und kann theoretisch jeden treffen. Täglich kann es vorkommen, dass wir einen Unfall erleiden oder eine Krankheit uns dazu zwingt, handlungsunfähig zu werden.
Tritt dieser Fall wider Erwarten ein, dann ist es sinnvoll, wenn man vorab Jemanden dazu bestimmt, für sich Entscheidungen zu treffen. Es gibt zahlreiche Beispiele von Unfällen, wo die Betroffenen handlungsunfähig wurden.
In anderen Ländern ist es oft so geregelt, dass in einem solchen Fall der Ehepartner anstehende Entscheidungen und Handlungen des Betroffen übernimmt. Nicht so in Deutschland, hier bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, welche dann gewisse wichtige Entscheidungen trifft.
Das ist mit ein wichtiger Grund, dass es durchaus sinnvoll ist, im Besitz einer Vorsorgevollmacht zu sein.
Arten von Vollmachten
1. Vorsorgevollmacht, hier bestimmt man eine Person seines Vertrauens, Entscheidungen in seinem Sinne zu treffen.
2. Betreuungsverfügung, hier regelt eine Vertrauensperson Fragen und Entscheidungen sollte der Pflegefall eintreten,
zum Beispiel Unterbringung in Pflegeheim etc.
3. Patientenverfügung, darin kann man festlegen ob zum Beispiel künstliche Ernährung oder Organspende in Fragen kommen.
4. Verfügung Sorgerecht, mit dieser Verfügung können Eltern einen Pfleger oder Vormund für Ihr Kind bestimmen, bzw.
bestimmte Personen vom Sorgerecht auslassen.
Ist eine Generalvollmacht ausreichend?
Eine Vollmacht erteilen, bedeutet dass man einen Bevollmächtigten dazu bestimmt, sie in gewissen Situationen zu vertreten. Ein Beispiel dafür, ich bevollmächtige einen Bekannten in meinem Auftrag Geld von meinem Konto abzuheben. In diesem Fall ist eine schriftliche Vollmacht nötig.
Eine sogenannte Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht dient in erster Linie dazu, dass diese dann gelten, wenn ich selbst meine Entscheidungen nicht mehr mitteilen kann. Stellvertretend macht das ein von mir Bevollmächtigter dann.
Hierzu werden in der Regel nur Personen auserwählt, die das persönliche Vertrauen von mir genießen, ich habe zu dieser Person vollstes Vertrauen. Das ist nötig, der der Vollmachtgeber ist nicht mehr in der Lage zu überprüfen, ob in seinem Sinne Entscheidungen gefällt werden. Das Erteilen einer Vollmacht ist hierzulande sehr wichtig, denn im Fall der Fälle, sollte keine Vorsorgevollmacht vorhanden sein, bestimmt das Gericht einen Bevollmächtigten.
Noch immer ist nicht klar, was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht ermächtigt in erster Linie dazu, in rechtlichen Angelegenheiten für den Vollmachtgeber zu entscheiden. Doch aufpassen, in nicht allen Rechtsangelegenheiten hat diese Art Vollmacht Gültigkeit. Hier schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese persönlich in der Vollmacht aufgeführt werden müssen.
Experten empfehlen auf die Bezeichnung Generalvollmacht zu verzichten, stattdessen ist es besser ausführlich jeden Aspekt einer Vertretung für den Notfall zu regeln, am besten mit einer Vorsorgevollmacht.