Patientenverfügung – der letzte Wille

Patientenverfügung – der letzte Wille

PatientenverfügungViele Menschen möchten nicht unnötig lange am Leben erhalten werden, wobei dies natürlich von der Erkrankung abhängig ist. Allerdings ab einem gewissen Stadium einer Erkrankung, ist eine Willensäußerung nicht mehr möglich. Genau hier kann eine Patientenverfügung dies verhindern, doch diese sollte rechtzeitig erstellt werden.

Patientenverfügung unabhängig von Alter

Wer jetzt denkt, dass diese Verfügung nur etwas für ältere Menschen ist, der hat sich getäuscht. Es kann immer zu einer Situation kommen, wo es zu keiner Willensäußerung mehr kommen kann. Das kann durch einen Unfall sehr schnell eintreten, genauso wie durch eine Operation. Also sollte sich jeder schon rechtzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen. Doch was gehört in so eine Patientenverfügung und wer kann der Vormund sein? Für eine solche Verfügung gibt es Vordrucke, die es einfach im Internet gibt. Doch diese Verfügung ist nicht unbedingt an eine gewisse Form gebunden, allerdings sollten Zeugen diese unterschreiben. Wichtig ist hier, dass der eigene Willen zum Ausdruck gebracht wird. Also ab wann ein Vormund den eigenen Willen bekundet. Das muss unbedingt in die Patientenverfügung, genauso wie mit dem eventuellen Vormund alles abgeklärt werden sollte. So können nicht nur unnötige Behandlungen verhindert werden, sondern auch lebenserhaltende Maßnahmen können untersagt werden. Dies alles kann in der Verfügung hinterlegt werden.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Gerade die Vorsorgevollmacht ist vielen Menschen wichtig, da hier viele einzelne Punkte festgehalten werden können. Diese Vollmacht tritt immer dann in Kraft, wenn jemand nicht mehr Geschäftsfähig ist oder keine Einwilligung mehr geben kann. Daher sollte diese Vollmacht immer gleich in die Patientenverfügung mit aufgenommen werden. Hier kann dann der Betreuer die Einwilligung für Behandlungen geben oder auch nicht. So wie es in der Verfügung beschrieben ist. Doch so eine Verfügung kann noch mehr leisten, gerade wenn es um die Organspende geht. Denn vielen Menschen ist dies nicht wirklich bewusst, doch Organe können immer gespendet werden. Falls dies ein Punkt sein sollte, muss dies genau in der Patientenverfügung mit aufgenommen werden. Natürlich ist die Organspende noch freiwillig und kann auch anders bestimmt werden. Wichtig ist natürlich auch die Behandlung, einmal von einer Organspende abgesehen. Gerad deshalb sollte jeder eine vertraute Person bestimmen, damit diese dann die Einwilligung geben kann.

Patientenverfügung sehr wichtig

Jeder kann durch einen Unfall oder durch eine fehlgeschlagene Operation unfähig sein, seinen eigenen Willen zu bekunden. Wer nicht unnötig behandelt werden möchte, der sollte solch eine Patientenverfügung aufsetzen. Diese bedarf keiner bestimmten Form, wobei es Formulare auch im Internet gibt. Auch muss die Verfügung nicht durch einen Notar beglaubigt werden, sondern es genügen zwei Zeugen. Diese Zeugen können immer bezeugen, dass es sich um die Verfügung des Patienten handelt. Nötig ist dies normalerweise nicht, doch sicher ist sicher. Ansonsten genügt es, wenn die Verfügung direkt im Krankenhaus vom Betreuer vorgelegt wird.

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