Ein Ferienhaus in der Schweiz kaufen

Hiermit müssen Sie rechnen

schweiz ferienhausEin attraktives Ziel für den Urlaub ist die Schweiz mit ihren Gebirgen und Seen garantiert.
Lohnt es sich auch für Sie ein Ferienhaus in der Schweiz zu kaufen? Eine Traumvorstellung!
Aber auch wenn die finanziellen Mittel stimmen, ist die Erfüllung dieses Wunsches nicht
leicht, denn Ausländer benötigen für den Immobilienkauf eine Erwerbnisbewilligung von
Seiten der zugehörigen kantonalen Behörde der Immobilie. Womit Sie beim Erwerb einer
Immobilie in der Schweiz rechnen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Besondere Regelungen der Kantonen

Je nach Kanton unterscheiden sich die Einschränkungen und Anforderungen an
Immobilieninteressenten. Auch fallen unterschiedliche Gebühren an. Frei von den
Bestimmungen der Kantonen sind einige Ausnahmefälle:

– Wenn Sie eine Immobilie dauerhaft als Wohnsitz besetzen wollen (das Objekt ist
von der Weitervermietung ausgeschlossen) und über eine Aufenthalts- oder
Niederlassungsbewilligung verfügen,
– bei Eintreten des Erbfalls (geradlinig),
– bei einem Stockwerk-Tausch innerhalb des selben Objektes,
– und als EU/EFTA-staatsangehöriger Grenzgänger mit Arbeitsplatz in der
Schweiz.

Ausländer mit Hauptwohnsitz im Ausland benötigen weiterhin die Bewilligung des
zuständigen Kanton.
Wenn Sie sich für eine Ferienwohnung in der Schweiz interessieren, sollten Sie wissen,
dass nur bis zu 100 Quadratmeter Nettowohnfläche mit Bewilligung genehmigt werden.
Die Ferienwohnung darf nur während der Ferien genutzt werden und muss, sollte sie nicht
mehr verwendet werden, wieder veräußert werden.
Immobilienkäufe im Sinne einer Kapitalanlage sind nicht gestattet. Wenige Außnahmen
kommen bei Investitionen in soziale Wohnbauten vor.

So gestaltet sich der Kaufvertrag

In Regel ist ein Erwerb ohne Bewilligung des jeweiligen Kanton nicht rechtskräftig. Stellen
Sie den Erhalt der Bewilligung rechtzeitig sicher, um keine unangenehmen
Überraschungen zu erleben. Ein Kaufvertrag muss – wie auch in Deutschland – notariell
beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein und lässt sich nicht auf eine andere Person
(beispielweise durch den Weiterverkauf) übertragen. Auch bestehen unterschiedliche
Sperrfristen zum nächstmöglichen Verkauf einer Immobilie, die sich von Kanton zu Kanton
unterscheidet.

Die Suche nach dem passenden Objekt

Mithilfe eines Maklers oder ganz klassisch via Zeitungsanzeigen lassen sich potentielle
Objekte sichten. Der Makler bietet hierbei einige Vorteile, jedoch empfiehlt sich die
Beauftragung eines schweizerischen Immobilien-Treuhänders, da sich Makler frei in der
Schweiz niederlassen dürfen. Einige überregionale Zeitungen in Deutschland verfügen
über einen ausländischen Immobilienteil, während schweizer Regionalzeitungen nur über
Immobilienangebote entsprechender Regionen informieren.

Für Ihre Ferienhaus-Suche benötigen Sie eine Unterkunft in Ihrer Wunschregion in der Schweiz. Das ist kein Problem, denn ob Wallis oder Tessin, Kanton Bern, Graubünden oder in der Zentralschweiz, überall finden Sie Übernachtungsgelegenheiten. Für einzelne Nächte bietet sich ein Hotel oder eine Pension an. Möchten Sie länger an einem Ort bleiben, um sich ein eigenes Ferienhaus anzuschaffen, dann macht es Sinn, ein ebensolches Haus zu mieten. Alternativ gibt es für diesen Zweck natürlich auch Ferienwohnungen und Apartments. Unterkünfte jeder Art finden Sie beispielsweise auf  https://www.schweiz-infos.de

Mit diesen Nebenkosten ist für ein Haus in der Schweiz zu rechnen

Der Hauskauf brigt neben den offenkundigen Kosten noch weitere:

– Ca. 2 Prozent des Kaufpreises der Immobilie fallen an
Eigentumsübertragungskosten an.
– Zwischen ca. 1 und 4 Prozent des Kaufpreises fallen Kosten für die
Grunderwerbssteuer an.
– Die Hälfte aller Kantone beansprucht 0,3 – 3 Prozent des Kaufpreises als
Liegenschaftssteuer.
– Ca. 700 (Partnerinstitut) – 1.400 (Sachverständiger) Euro fallen für die
Verkehrswertschätzung an.
– Ca. 1 – 2,5 Prozent Grundpfandbestellung
– und eine Maklergebühr fallen an.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich bei der jeweiligen Behörde informieren.

Schreibe einen Kommentar