Das Thema Ghostwriting ist in Deutschland weit verbreitet. Ghostwriter übernehmen Aufträge und bekommen dafür ein Honorar. Er fertigt Texte an und verkauft diese an Auftraggeber. Die Tätigkeit des Ghostwritings ist keinesfalls neu. Bereits in der Antike gab es Redenschreiber und Personen, die Briefe für andere verfasst haben. In der Politik und Wirtschaft finden sich viele Ghostwriter, die verschiedene Texte verfassen. Fraglich ist, ob diese Leistungen rechtlich zulässig sind und wie man sich verhalten sollte, dass man in der rechtlichen Grauzone bleibt.
Rechtliche Grundlagen des Ghostwriting
Das Grundsatzurteil des OLG Frankfurt Az. 11 U 51/08 besagt, dass eine Vereinbarung für Ghostwriting keine Sittenwidrigkeit im Sinn des § 138 BGB sei. Durch dieses Urteil kann im Umkehrschluss darauf geschlossen werden, das Ghostwriting als Dienstleistung in Anspruch genommen werden kann. Ein Ghostwriter-Vertrag ist gemäß § 631 BGB ein Werkvertrag. Das OLG Düsseldorf hat am 08.02.2011 in einem Urteil beschlossen, dass das Ghostwriting in Bezug auf die Erstellung von Hochschularbeiten und Dissertation rechtlich unangemessen sei. Eine solche Tat ist jedoch rechtlich nicht strafbar. Mit rechtlichen Sanktionen ist jedoch zu rechnen. In Deutschland gibt es keine rechtlichen Gesetzeslagen, die das Ghostwriting direkt untersagen oder sanktionieren. Der Deutsche Hochschulverband möchte ein solches Verbot einführen, die Umsetzung ist jedoch schwierig. Ghostwriter-Vereinbarungen sind demnach nach dem Grundsatz der Privatautonomie zulässig. Es handelt sich um eine legale Tätigkeit, wenn alle rechtlichen Normierungen eingehalten werden, wie die Urheberrechtsbestimmungen gemäß §§ 13, 29 ff. UrhG.
Ghostwriter für wissenschaftliche Arbeiten
Eine Ghostwriter Agentur kann verschiedene Leistungen anbieten. Unter anderem wird angeboten, wissenschaftliche Arbeiten zu schreiben. Hier kommt es bei rechtlichen Fragen darauf an, unter welchem Namen publiziert wird und was mit den schriftlichen Ergebnissen passiert. Setzt man seinen eigenen Namen darunter und gibt dies beispielsweise in der Universität als eigene Arbeit ab, begeht man möglicherweise einen Rechtsbruch. Dies ist vor allem dann so, wenn man per Eides statt versichert hat, die Arbeit selbst geschrieben zu haben. Verstößt man gegen die eidesstattliche Versicherung, muss man mit dem Verlust von beispielsweise dem akademischen Titel rechnen.
Ein Ghostwriter darf Vorlagen schreiben
Gerade bei wissenschaftlichen Arbeiten werden oft Lektoren herangezogen, die die Arbeit kontrollieren sollen. Dies ist erlaubt. Grundsätzlich ist es nicht verboten, einen Ghostwriter zu beauftragen, wenn dieser die Rechte an der Arbeit abgibt. Wichtig ist aber, dass der Urheber nie vollkommen seine Urheberrechte weitergeben kann.
Ein Ghostwriter darf Vorlagen für wissenschaftliche Arbeiten schreiben und die Zusammenarbeit mit einer Ghostwriter Agentur kann inspirieren und helfen, eigene Texte im Nachgang zu verfassen. Die Vorlage vom Ghostwriter darf nicht einfach ohne Kennzeichnung übernommen werden. Die Zusammenarbeit kann jedoch unter Verfolgung der richtigen Ziele wertschöpfend sein.