Ist Ghostwriting in Deutschland Legal?

Das Ghostwriting wird als Überbegriff für das Anfertigen von Texten verwendet, für die der Verfasser entlohnt wird. Der Verfasser der Texte wird in der Öffentlichkeit namentlich aber nicht erwähnt, sondern bleibt anonym. Der Auftraggeber hingegen nimmt dessen Stelle ein und tritt als Autor des Textes in Erscheinung. Aber ist das Ghostwriting in Deutschland überhaupt legal?

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Ghostwriting im Detail

Das Ghostwriting als solches ist keine moderne Erscheinung. Bereits in der Antike haben sich die großen Akteure ihrer Zeit ihre Reden von einer anderen Person schreiben lassen. Der Trend, Texte von einem Autor verfassen zu lassen, hat sich bis in das heutige digitale Zeitalter gehalten. Die größten Zweige, die das Ghostwriting in Anspruch nehmen, gehören der Wirtschaft, Wissenschaft und der Politik an. Ghostwriting ist zwar zur Norm geworden, stößt aber im Hochschulbereich auf eine enorme Gegenwehr.

Die rechtlichen Grundlagen des Ghostwritings

Ganz gleich, ob Sie mit einem Autor direkt oder einem Schreibbüro das Erstellen eines Textes gegen Entlohnung vereinbaren, es gilt immer die rechtliche Basis einzuhalten. Die Vereinbarung, einen Text gegen Entlohnung schreiben zu lassen, wird auch als Werkvertrag bezeichnet. Dieser ist in § 631 BGB verankert. Gemäß dieser Vereinbarung ist der Autor bei Beauftragung verpflichtet, den gewünschten Text zu erstellen und tritt gleichzeitig die Urheberrechte an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber selbst ist in diesem Rahmen dazu verpflichtet, den Autor gemäß der Vereinbarung zu entlohnen. Im Klartext bedeutet dies, dass der Autor die Nutzungsrechte an seinem Text an den Auftraggeber abtritt. Der Autor sollte sich zudem AGB anfertigen, damit der rechtliche Rahmen ohne Zweifel geklärt ist.

Ghostwriting als Dienstleistung

In erster Linie handelt es sich bei dem Ghostwriting um eine Vereinbarung. Auftraggeber und Autor sind sich über ihre Rechte und Pflichten einig. Unter dem Az: 11U51/08 stellte das OLG Frankfurt genau diesen Grundsatz fest. Das Ghostwriting als solches ist als Dienstleistung anzusehen. Der Bereich ist dabei als nebensächlich zu betrachten und gilt auch für das Ghostwriting im akademischen Sinne. Das bedeutet für Sie im Umkehrschluss, dass Sie sowohl für das Erstellen von Fachbüchern, Exposés, Vorstudien oder auch musterhafte Vorlagen für wissenschaftliche Themen einen Ghostwriter beauftragen können. Das Ghostwriting im akademischen Bereich hält allerdings ein Manko bereit. Mit der eidesstattlichen Erklärung (§ 157 StGB), die Sie bei der Hochschule oder Universität einreichen, kann es im Fall des Ghostwriting dazu kommen, dass Sie sanktioniert werden. Wird eine von einem Ghostwriter verfasste und als Ihre Arbeit ausgegebene Leistung enttarnt, kann dies zu Ihrer Exmatrikulation oder einer empfindlichen Strafzahlung führen. Die Hochschule selbst muss eine Rechtsgrundlage dafür in ihrer Hochschulordnung schaffen.

Fazit

So lang Sie die Regeln des Ghostwritings einhalten, handeln Sie nicht rechtswidrig noch machen Sie sich strafbar. Das Ghostwriting stellt eine Dienstleistung dar, die für Autor und Auftraggeber eine Win-Win-Situation ergeben kann.

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